BR-Info Stunde
Ich biete zukünftig in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit an Betriebsräteinformationsstunden teilzunehmen.
Die Veranstaltung fällt unter die außerbetriebliche Tätigkeit der Betriebsräte entsprechend § 37 Abs. 2 BetrVG.
Der Betriebsrat faßt darüber Beschluß, wer an dieser Informationsstunde teilnimmt.
Den Lohnausfall, Spesen und Fahrgeld hat der Arbeitgeber, entsprechend § 40 Abs. 1 BetrVG, zu tragen.
Download Termine und Themen:
Download folgt!
Eine Anmeldung zur Teilnehme ist erforderlich: