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BR-Info Stunde

Ich biete zukünftig in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit an Betriebsräteinformationsstunden teilzunehmen.

Die Veranstaltung fällt unter die außerbetriebliche Tätigkeit der Betriebsräte entsprechend § 37 Abs. 2 BetrVG.

Der Betriebsrat faßt darüber Beschluß, wer an dieser Informationsstunde teilnimmt.

Den Lohnausfall, Spesen und Fahrgeld hat der Arbeitgeber, entsprechend § 40 Abs. 1 BetrVG, zu tragen.

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